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   OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05   

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https://dejure.org/2006,11693
OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05 (https://dejure.org/2006,11693)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 (https://dejure.org/2006,11693)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 12 U 186/05 (https://dejure.org/2006,11693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erörterung des Rechtsweges in Anbetracht der öffentlich-rechtlichen Natur des Rezesses im Umlegungsverfahren als Grundlage der Begründung der Dienstbarkeiten; Anspruch auf Erklärung des Verzichts auf die dienstbarkeitsähnlichen Rechte; Voraussetzungen für einen Anspruch ...

  • Judicialis

    ZPO § 265 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB §§ 1018 ff.; ; GVG § 17a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB §§ 1018 ff.
    Anforderungen an Aufhebung bzw. Erlöschen eines aus einem Rezess herrührenden Wegerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 893
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 09.03.1912 - V 452/11

    Gemeinschaftliches Rezeßgrundstück; Mißbrauch; Rechtsweg

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Entstehung und Erlöschen der Rechte aus dem Rezess sind dann öffentlich-rechtlicher Natur (vgl. RGZ 79, 46, 51) und deshalb einer rein materiell-zivilrechtlichen Bewertung entzogen.

    Die - von RGZ 79, 46, 51 abgesehen - noch nicht höchstrichterlich entschiedene Frage der Qualifizierung des Erlöschenstatbestands nach der öffentlich-rechtlichen Begründung einer Dienstbarkeit im Rahmen eines Umlegungsverfahrens ist nicht notwendigerweise tragend für die vorliegende Entscheidung.

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Aus demselben Grund fehlt eine Eintragungsbewilligung, die sonst zur Ermittlung des ursprünglichen Inhalts einer Dienstbarkeit herangezogen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 11. April 2003 - V ZR 323/02).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Nach der prozessrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 117, 1, 5) wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefasste eigenständige prozessuale Anspruch.
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Die Ausrichtung des Hauses zu dieser öffentlichen Strasse ist unstreitig; auf den von der Berufung vermissten Augenscheinsbeweis kommt es nicht an (vgl. BGHR ZPO § 371 Ermessen 1).
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Nach der prozessrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 117, 1, 5) wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefasste eigenständige prozessuale Anspruch.
  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Nach der prozessrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 117, 1, 5) wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefasste eigenständige prozessuale Anspruch.
  • OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 36/03

    Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit wegen grundlegender Änderungen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Ein solcher Vorteil kann für das herrschende Grundstück aber schon darin bestehen, dass die Grunddienstbarkeit für seinen Eigentümer Annehmlichkeiten begründet, ästhetische Interessen wahrt und anderes mehr (PfzOLG Zweibrücken OLG-Report Zweibrücken 2004, 399 f.).
  • OLG Koblenz, 02.04.1992 - 5 U 1326/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Für die Prüfung der Frage, ob mit Blick auf die öffentlich-rechtliche Natur des Rezesses im Umlegungsverfahren als Grundlage der Begründung der Dienstbarkeiten der Rechtsweg zu den Zivil- oder Verwaltungsgerichten eröffnet ist, bleibt gemäß § 17a GVG hier kein Raum (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1993, 571, 572).
  • LG Köln, 19.03.2004 - 18 O 281/02

    Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung bzgl. einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Eine Dienstbarkeit kann im Umlegungsverfahren durch Verwaltungsakt begründet werden; das gilt gleichermaßen nach heutigem und dem früheren, auf dem preußischen AGBGB vom 20. September 1899 sowie der preußischen Umlegungsordnung vom 21. September 1920 (GS 1920, 453) und vom 3. Dezember 1935 (GS 1935, 143) beruhenden und nach Art. 113, 128 EGBGB unberührt bleibenden Recht (vgl. LG Köln Urt. vom 19. März 2004 - 18 O 281/02).
  • OLG Naumburg, 07.05.1998 - 7 U 2128/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 186/05
    Die Begründung etwa eines Notwegs als Baulast begründet einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Nutzung des Weges (OLG Naumburg Urt. vom 7. Mai 1998 - 7 U 2128/97, JMBl ST 1999, 178 f.) und die Baulast entsteht oder erlischt nur durch Hoheitsakte.
  • OLG Koblenz, 29.10.2012 - 2 U 1124/11

    Begriff des Rezesses; Begründung und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

    Denn ein Rezess ist eine durch Verwaltungsakt begründete Dienstbarkeit, deren Entstehen und Erlöschen öffentlich rechtlicher Natur ist (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).

    Ein Wegerecht und eine Grunddienstbarkeit können erlöschen, wenn ihre Ausübung dauernd unmöglich geworden ist oder der Vorteil für das herrschende Grundstück infolge grundlegender Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig weggefallen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 70/03 - NJW 2003, 3769 ; OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).

    Denn ein Rezess ist eine durch Verwaltungsakt begründete Dienstbarkeit, deren Entstehen und Erlöschen öffentlich rechtlicher Natur ist (OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).

    Eine Grunddienstbarkeit kann erlöschen, wenn ihre Ausübung dauernd unmöglich geworden ist oder der Vorteil für das herrschende Grundstück infolge grundlegender Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig weggefallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 70/03 - NJW 2003, 3769 ; OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).

    Eine Verlegung der durch einen öffentlich-rechtlichen Akt begründeten Dienstbarkeit kann aber nur durch einen erneuten öffentlich-rechtlichen Akt erfolgen (vgl. zur Aufhebung: OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 893).

    Da der Dienstbarkeitsweg nach dem Vortrag des Klägers ursprünglich allein durch einen öffentlich-rechtlichen Akt entstanden ist, kann eine Verlegung der durch einen öffentlich-rechtlichen Akt begründeten Dienstbarkeit nur durch einen erneuten öffentlich-rechtlichen Akt erfolgen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2007, 893).

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